Stadt Trier | ![]() |
Zur hauptamtlichen Oberbürgermeisterin/zum hauptamtlichen Oberbürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Gewählte/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt bei der derzeitigen Einwohnerzahl den Besoldungsgruppen B 7/B 8 (Landesbesoldungsordnung Rheinland-Pfalz) zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft.
Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 8 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich.
Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen mit sämtlichen erforderlichen Anlagen endet gemäß §§ 62 Abs. 1, 16 Abs. 1, Satz 5 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz am 08. August 2022, 18.00 Uhr (Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge).
Bewerbungen sollten möglichst bis zum 08. Juli 2022 (keine Ausschlussfrist) an:
Stadtverwaltung Trier
- Wahlleiterin -
Bürgermeisterin Elvira Garbes
Rathaus Augustinerhof
54290 Trier
gerichtet werden, damit die Bewerbungen und Wahlvorschläge mit allen Anlagen auf Vollständigkeit überprüft werden können.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadt Trier politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Der amtierende Oberbürgermeister stellt sich erneut zur Wahl.
Hinweis: Weitere wahlrechtliche Informationen sowie die erforderlichen Vordrucke sind beim Wahlbüro (Tel. 0651 718-3150, E-Mail wahlen@trier.de) erhältlich. |
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