Stadt Trier

staatlich anerkannter Erzieher / staatlich anerkannte Erzieherin (m/w/d) - berufsbegleitende Teilzeitausbildung 


Du wünschst dir einen abwechslungsreichen und herausfordernden Beruf, bei dem du selbstständig, aber auch im Team arbeiten kannst? Du begeisterst dich für die vielfältigen Interessen und Fähigkeiten von Kindern und fühlst dich selbst im Trubel pudelwohl? Dann komm zu uns und mach eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin in unseren städtischen Kindertagesstätten Im Freschfeld, Estricher Weg und in der Deutsch-Französichen Kindertagestätte.

Informationen zu den städtischen Kindertagesstätten erhältst Du über folgenden Link: https://www.trier.de/rathaus-buerger-in/stadtverwaltung/stellenangebote/ausbildungsberufe/1000-moeglichkeiten/erzieherin-erzieher/

In unseren Einrichtungen steht die Betreuung, aber auch die Förderung der Kinder und der Dialog mit den Eltern im Vordergrund. Dafür brauchen wir liebevolle und engagierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die den Kindern einen bestmöglichen Start in ihr Leben ermöglichen möchten und Spaß daran haben, in einem kompetenten Team zu arbeiten.

Wann beginnt und wie lange dauert deine Ausbildung? 

01.08.2026 bis 31.07.2029

Was ist Ausbildungsinhalt und wie verläuft deine Ausbildung?

Deine berufsbegleitende Teilzeitausbildung gliedert sich in eine praktische Ausbildung in einer unserer o.g. drei Kindertagesstätten und eine theoretische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik. Die theoretische Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche mit ca. 16 Schulstunden statt. Für die Aufnahme an einer entsprechenden Fachschule musst du dich separat bewerben.
Zusätzlich finden während deiner Ausbildung auch längere Praxisphasen ohne Schulunterricht statt, in denen du dir Themenbereiche im Selbststudium erarbeiten kannst.

Bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin hast du von Anfang an die Möglichkeit, Praxis und Theorie miteinander zu verknüpfen. Gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen bist du für die Betreuung und Förderung der Kinder zuständig.

Diese Kenntnisse und Fertigkeiten werden dir u.a. während der praktischen Ausbildung vermittelt:

  • Fachpraktische Qualifizierung für pädagogische Aufgaben in der Erziehung von Kindern
  • Umsetzung von theoretischem Fachwissen in der praktischen Anwendung
  • Planung und Durchführung pädagogischer Angebote
  • Teilnahme an Elterngesprächen und regelmäßiger Austausch im Team
  • Teamfortbildungen

Wie hoch ist dein Verdienst? 

Mit der Stadtverwaltung Trier als Arbeitgeberin schließt du einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von 50 % ab. Du erhältst ein monatliches Entgelt von 50 % aus der Entgeltgruppe S 2 TVöD SuE in Höhe von rd. 1.454,18 € brutto und eine monatliche 50% ige SuE-Zulage in Höhe von 65,00 €.

Wie sind deine späteren Übernahmechancen?

Deine spätere Übernahme orientiert sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Stadtverwaltung Trier.
Es bestehen bei guten Leistungen gute Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung. 

Was solltest du mitbringen?

    • Erfüllung der formellen Aufnahmevoraussetzungen für die Teilzeitausbildung
             und einer entsprechenden Zusage einer sozialpädagogischen Fachschule, d.h.

                 - qualifizierter Sekundarabschluss I und
                         - der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz oder 
                           der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem 
                           Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
                        - der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes
                           gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder 
                        - eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit 
                           oder
                        - das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit
                          mindestens einem minderjährigen Kind oder
                 - die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung 
                   mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit 
                   oder 
                 - der schulische Teil der Fachhochschulreife in Verbindung mit einer
                   mindestens einjährigen einschlägigen praktischen Tätigkeit

      Teilweise können auf die vorgenannten Voraussetzungen Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes oder einer einschlägigen ehrenamtlichen Tätigkeit angerechnet werden. Das Aufnahmeverfahren an der entsprechenden Schule erfolgt laut Schulordnung.

    • Freude am Umgang mit Kindern und deren Familien
    • Interesse an pädagogischen Aufgaben- / Lerninhalten 
    • hohes Verantwortungsbewusstsein
    • Kooperations- und Teamfähigkeit
    • gute Kommunikationsfähigkeit
    • gute Umgangsformen
    • Wann ist Bewerbungsschluss? 

      Wir freuen uns auf deine Bewerbung über das Online-Bewerbungsprogramm  bis zum 14. November 2025